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Anmeldung eines Kindes für den Besuch in einer Kita der Samtgemeinde Harpstedt


Betreuungsdaten
(Datum format: tt.mm.jjjj)
Kinderdaten
(Datum format: tt.mm.jjjj)

Bisherige Betreuungsform:
Informationen zu den Sorgeberechtigten
1. Sorgeberechtigte/r


2. Sorgeberechtigte/r
Weitere Angaben
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Arbeitgeberbescheinigung:
Verbleibende Zeichen: 250

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung besteht nicht. Sollte in der gewünschten Einrichtung kein Platz zur Verfügung stehen erhalten Sie automatisch ein Alternativangebot.
Nachweis Masernschutzimpfung gem. § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG): Seit dem 01.03.2020 muss ein ausreichender Impfschutz gegen Masern vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte erbracht werden. Sollte der Nachweis am Tag der geplanten Aufnahme nicht erbracht worden sein, darf die Aufnahme in die Kindertagesstätte nicht erfolgen.
Die Kosten für die Verpflegung mit Mittagessen in der Einrichtung sind direkt mit dem Anbieter abzurechnen.
Mit dem Absenden der Anmeldung für den Besuch einer Kindertagesstätte der Samtgemeinde Harpstedt werden die Richtlinien für den Betrieb der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Harpstedt anerkannt.
Bitte beachten Sie: Bei Berufstätigkeit die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen lassen bzw. einen Ausbildungsnachweis, Nachweis Deutschkurs beifügen. Diesen Nachweis können Sie hier im Anmeldeformular direkt hochladen oder umgehend per Mail an kita-anmeldung@harpstedt.info senden. Änderungen der Berufstätigkeit teilen Sie bitte mit.