Arbeitgeberbescheinigung:
Ein
Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung besteht nicht.
Sollte in der gewünschten Einrichtung kein Platz zur Verfügung stehen erhalten
Sie automatisch ein Alternativangebot.
Nachweis
Masernschutzimpfung gem. § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG):
Seit
dem 01.03.2020 muss ein ausreichender Impfschutz gegen Masern vor der Aufnahme
in eine Kindertagesstätte erbracht werden. Sollte der Nachweis am Tag der
geplanten Aufnahme nicht erbracht worden sein, darf die Aufnahme in die
Kindertagesstätte nicht erfolgen.
Die
Kosten für die Verpflegung mit Mittagessen in der Einrichtung sind direkt mit
dem Anbieter abzurechnen.
Mit
dem Absenden der Anmeldung für den Besuch einer Kindertagesstätte der
Samtgemeinde Harpstedt werden die Richtlinien für den Betrieb der
kommunalen Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Harpstedt anerkannt.
Bitte
beachten Sie: Bei Berufstätigkeit die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen lassen bzw.
einen Ausbildungsnachweis, Nachweis Deutschkurs beifügen. Diesen Nachweis
können Sie hier im Anmeldeformular direkt hochladen oder umgehend per Mail an kita-anmeldung@harpstedt.info senden. Änderungen der
Berufstätigkeit teilen Sie bitte mit.